Hebammenpraxis Siegtal
Becker, Kremer & Partner
Humperdinckstr. 26 53773 Hennef
Datenschutzerklärung
Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogenen Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortlicher Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben angaben zur Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
• Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere, wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
• Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbsondere Krankenkassen erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301aAbs2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
• Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung der Patientin über eine externe Abrechnungsstelle.
• Sofern Probenentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen der Patientin einen Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor.
Des Weiteren werden Ihre Daten an folgende Empfänger weitergegeben:
• Bei Patientinnen der Hebammenpraxis Siegtal an alle Hebammen der Praxis.
• Bei Patientinnen der Hebammenambulanz Wunderwerk in Asbach an alle dort mitarbeitenden Hebammen ( Lara Mönter, Lisa Ehrenhofer, Lucja Mazur, Lydia Weber, Maria Kremer, Ulrike Becker, Mira Wemhöner)
• Im Falle einer Vertretung an die vertretende Hebamme
• Im Rahmen der gemeinsamen Behandlung an die geburtshilfliche Abteilung der GFO Kliniken Troisdorf.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UstG). Danach müssen entsprechende Nachweise 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Abschluss des Kalenderjahres. Nach §630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von 10 Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art, 15 DSGVO), Berichtigung (Art: 16 DSVGO), Löschung (Art. 18 DSVGO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSVGO). Darüber hinaus haben Sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSVGO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSVGO die Möglichkeit Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erhaben. In diesem Fall ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 22-4, 40213 Düsseldorf, Telefon 0211/384-24-0 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Website: http://www.ldi.nrw.de
Bei einer Anmeldung zur Betreuung und Unterzeichnung des Behandlungsvertrages erklären Sie sich mit einer Verarbeitung Ihrer Daten wie folgt einverstanden:
Ich bin einverstanden, dass durch die Hebammenpraxis Siegtal PartG meine Daten zu folgenden Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden: Zur Pflege der Kontaktdaten, der Erfüllung des Behandlungsvertrags, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen oder Ihnen selbst als Privatversicherte, zur Betreuungs- Dokumentation und Erstellen von Übergabeprotokollen oder Arztbriefen. Zu diesen Zwecken können Ihre Daten an den überweisenden Arzt, die Krankenkasse und/oder die Abrechnungsfirma weitergegeben oder übermittelt werden. Dort werden diese ebenfalls zu folgenden Zwecken verarbeitet: Zur Pflege der Kontaktdaten, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, zur Dokumentation der Betreuung oder Leistungserbringung.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass
die im Rahmen der vorstehende genannte Zweck erhobenen persönlichen Daten meiner Person unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden.
die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten auf freiwilliger Basis erfolgt und dass ich mein Einverständnis verweigern kann mit der Folge, dass der Behandlungsvertrag nicht erfüllt werden kann/nicht zustande kommt und die Behandlung nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden kann.
Ich jederzeit berechtigt bin, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu verlangen.
Ich jederzeit berechtigt bin, die Berichtigung, Löschung oder Sperrung einzelner personenbezogener Daten zu verlangen.
Ich jederzeit berechtigt bin, mit Wirkung für die Zukunft, diese Einwilligungserklärung zu widerrufen.
Im Falle des Widerrufs ist der Widerruf zu richten an: Hebammenpraxis Siegtal PartG Humperdinckstr. 26 53773 Hennef
Im Falle des Widerrufs werden meine Daten nach Ablauf gesetzlicher Fristen und falls solche nicht mehr zu beachten sind, mit dem Zugang der Willenserklärung in der Praxis gelöscht. Die Praxis wird meinen Widerruf an die oben genannten Dritten weiterleiten, die ihrerseits dann meine Daten löschen.
Hebammenpraxis Siegtal
Ulrike Becker & Maria Kremer & Partner
Eingetragene Partnerschaft (PartG)
Humperdinckstr. 26 – 53773 Hennef
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der Hebammenpraxis Siegtal eingetragene Partnerschaft, nachfolgend Hebammenpraxis Siegtal genannt.
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die
vertraglichen Beziehungen der Hebammenpraxis Siegtal und der Leistungsempfängerin. 2. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebammenpraxis Siegtal und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
3. Umfang der Leistungen
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, nebst seinen Anlagen in der jeweils gültigen Fassung. der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.
(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebammenpraxis Siegtal sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
4. Als Wahlleistungen können vereinbart werden:
• Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B. Akupunktur, Laserbehandlung
• mehr als 12 Beratungen in der Schwangerschaft
• mehr als 16 Kontakte (persönlich oder telefonisch) zwischen dem 11. Tag nach der Geburt
und zwölf Wochen nach der Geburt
• Wegegeld bei einer Inanspruchnahme der Hebamme über die Entfernung hinaus, die von
der leistungspflichtigen Krankenkasse vergütet wird.
Die Hebammenpraxis verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und daher der Leistungsempfängerin als Selbstzahlerin in Rechnung gestellt:
• Falls keine gültige Mitgliedschaft der oben genannten Krankenkasse festgestellt werden kann.
• Vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens am Vortag abgesagt wurden.
• Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden. Um dies zu vermeiden, wird die Leistungsempfängerin die Hebammen über alle Leistungen informieren, die sie bei einer Kollegin in Anspruch genommen hat.
5. Abrechnung des Entgelts
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebammenpraxis Siegtal die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden, schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahme-erklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebammenpraxis Siegtal nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebammenpraxis Siegtal nach dieser AVB verpflichtet. Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung innerhalb von 30 Tagen fällig, unabhängig von der Erstattung durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB). Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.
(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
(6) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebammenpraxis Siegtal vereinbart hat, erhält sie eine Rechnung nach erfolgter Leistung. Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung innerhalb von 30 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.